Die Zulassung

 

Zulassungszahlen

Fⁿr jedes Studienjahr erlΣ▀t das Ministerium fⁿr Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Wⁿrttemberg eine Zulassungszahlenverordnung.

Darin wird bestimmt,

 

Vergabe von StudienplΣtzen durch die UniversitΣt

 

 

Vergabe von StudienplΣtzen durch die ZVS

Die ZVS vergibt die StudienplΣtze an deutsche Bewerber, an EU-Staatsangeh÷rige und an BildungsinlΣnder im Rahmen folgender Verfahren:

 

NΣhere Informationen zu den Vergabeverfahren erteilt die ZVS, Sonnenstra▀e 171, 44137 Dortmund.

 

Zulassung zum Zweitstudium

Fⁿr Bewerber, die bereits ein Studium abgeschlossen haben und ein zweites Studium beginnen wollen, existiert eine eingeschrΣnkte rechtliche Zulassungsregelung, sofern fⁿr die Zulassung zum gewΣhlten Studiengang entweder bei der ZVS oder bei der Hochschule ein Auswahlverfahren durchgefⁿhrt wird. Die Zweitstudienregelung legt fest, da▀ die Zulassung zum Zweitstudium im Rahmen einer geringen Sonderquote erfolgt. Der Bewerber sollte nachweisen, da▀ sein Zweitstudium eine sinnvolle ErgΣnzung seines Erststudiums darstellt. Fⁿr diesen Nachweis gelten besondere Richtlinien. Die Zweitstudienregelung gilt auch dann, wenn die Hochschulreife erst durch den Abschlu▀ eines Studiums an einer Hochschule erworben wurde.

NΣhere Informationen enthΣlt das "ZVS info" sowie das Merkblatt und das Bewerbungsformular des Studentensekretariates.

 

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